Ab 5.12.2021 Zutritt nach 2-G

Laut §21 der Corona Schutzverordnung sind wir seit dem 5.12.2021 dazu verpflichtet, nur noch Kund*innen nach der sogenannten 2-G-Regel in unserem Geschäft zu empfangen. Demzufolge haben nur genesene und geimpfte Personen Zutritt.

Ausgenommen sind:

Personen mit ärztlichem Attest, Schüler*innen (<18 Jahre) mit gültigem Testheft, Kinder unter 6 Jahren

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihren Status bei Eintritt kontrollieren müssen. Halten Sie hierfür bitte Ihren entsprechenden gültigen Nachweis sowie Ausweispapier bereit.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation! Ihr Trachten-Spranz-Team

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